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Der Europäische Gerichtshof hat das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der Europäischen Union und der USA heute Vormittag für ungültig erklärt und damit ein transatlantisches Erdbeben im Bereich des Grundrechtsschutzes ausgelöst.

Voraus gegangen ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Europa-Vertretung von Facebook in Irland und Maximilian Schrems wegen des Austauschs seiner personenbezogener Daten mit dem Hauptsitz vom Facebook in den den USA. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in diesem Rechtsstreit bedeutet im Kern, dass die EU-Kommission sich über das jeweilige Datenschutzrecht der Mitgliedsländer nicht hinweg setzen darf, wie es mit dem Safe Harbor-Abkommen jahrelange Praxis war.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist mehr als ein Schlag ins Gesicht für die EU-Kommission und die Regierungen der Mitgliedsländer, insbesondere für die Große Koalition in Deutschland. Der Gerichtshof stellt fest, dass das Safe Harbor-Abkommen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in vielen Bereichen verletzt. Unter anderem wird die Entscheidung mit dem mangelnden Rechtsschutz gegen Grundrechtseingriffe von EU-Bürgern und den grenzenlosen und unverhältnismäßigen Befugnissen zum Datenzugriff durch US-Behörden begründet:

“Der Gerichtshof fügt hinzu, dass eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt.”

Kennern des europäischen Datenschutzrechts war das Safe Harbor-Abkommen schon immer mehr als ein Dorn im Auge, für alle EU-Unternehmen jedoch ein Freifahrtsschein zum Datenaustausch mit den USA. Durch das Urteil ist es auf einen Schlag völlig unklar, ob bzw. unter welchen (vertraglichen) Voraussetzungen zukünftig überhaupt noch personenbezogene Daten in die USA übertragen werden dürfen.

Insbesondere die vom Gericht deutlich benannten Verletzungen der EU-Grundrechte-Charta setzt der Vertragsfreiheit mit EU-Bürgern enge Grenzen, weil man als EU-Bürger auf seine persönlichen Grundrechte aus Prinzip nicht rechtswirksam verzichten kann und Unternehmen diesen Verzicht daher auch nicht verbindlich einfordern können. Wie werden wir zukünftig beispielsweise mit Smartphone-Apps umgehen, deren Datenübertragung prinzipbedingt personenbezogen ist und überwiegend zu Servern von US-Amerikanischen Anbietern stattfindet? Werden sich Horden von Abmahnanwälten ihre Opfer unter denjenigen EU-Bürgern suchen, die ihre T-Online-Adresse zu Google Mail umleiten? Wird sich Amazon und Facebook aus der EU zurück ziehen? Verlieren Millionen EU-Bürger ihren Facebook-Zugang?

Eins ist jedoch klar: Selten hat ein Gericht so deutlich festgestellt, dass die Bundesregierung unsere Grundrechte seit Jahren verraten und verkauft haben: Der fortwährende Datenaustausch zwischen BND und NSA im Rahmen der “transatlantischen Freundschaft”, das Fluggastdatenaustausch-Abkommen, SWIFT, die von der Großen Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung und das Gesetz gegen Datenhehlerei sowie das politische Großprojekt namens TTIP verletzen die EU-Grundrechte-Charta und wären in einer idealen, rationalen Welt niemals möglich gewesen und nach dem Urteil mit sofortiger Wirkung beendet und für immer vom Tisch.

Trotz aller Freude hat die juristische Entscheidung den großen Nachteil, dass wir jetzt nur verbindlich wissen, was verboten ist. Die Aufgabe der Politik wäre schon lange gewesen, grundrechtskonforme Regeln für globale Datenübertragung zu gestalten. Dabei hat die EU-Kommission und die Bundesregierung trotz deutlicher Ansagen, unter anderem vom Chaos Computer Club und von der Piratenpartei, durch Arbeitsverweigerung vollständig versagt.

Das Internet ist seit mittlerweile 25 Jahren in Deutschland angekommen und für die meisten Bürger schon lange kein Neuland mehr. Fast ohne Ausnahme hängt jeder Arbeitsplatz in Deutschland davon ab, dass Daten zügig und rechtssicher über das Internet übertragen werden können. Die CDU und die SPD zusammen mit den Grünen haben in den letzten 25 Jahren für uns absehbar grundrechtswidrige Verträge wie Safe Harbor unterstützt sowie Flickwerk und lobbygesteuerte Detailverbote erlassen, seien es Urheberrechtsänderungen zum Nachteil der meisten Urheber, der willkürliche Hackerparagraph, das unsägliche Telemediengesetz (Bestandsdatenauskunft, Impressumspflicht) oder die vom Bundesverfassungsgericht kassierte Vorratsdatenspeicherung, aber sich vor der wichtigeren Aufgabe der politischen Gestaltung von Datenglobalisierung gedrückt. Jetzt müsste in sehr kurzer Zeit eine Alternative zu Safe Harbor geschaffen werden. Das bedeutet aber, dass die USA einen höheren Grundrechts-Standard einführen muss. Oder unsere Bundesregierung lässt weiter die Grundrechte in der EU erodieren. Das können wir Piraten auf keinen Fall zulassen.

Wir Piraten hätten diese Themen gern frühzeitig und konstruktiv auf politischer Ebene diskutiert, deren Zugang wir uns aber bislang nicht erarbeiten konnten (aber wir bleiben vielleicht auch mit Deiner Hilfe dran!). Umso dankbarer sind wir Max Schrems und all seinen Unterstützern, weil er sich seit Jahren mit den denkbar größten Gegnern auf juristisch hochrangigem Parkett gemessen und einmal mehr gewonnen hat. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass erst die Enthüllungen von Edward Snowden diesen juristischen Sieg möglich gemacht haben und daher sogar in der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes explizit erwähnt wurden. Also: Vielen Dank, lieber Edward Snowden und vielen Dank und Gratulation zu diesem bahnbrechenden Erfolg, lieber Max Schrems!

Max Schrems ist übrigens noch nicht ganz am Ziel und freut sich daher über Deine Unterstützung!

Wir werden das Thema Safe Harbor am kommenden Donnerstag, dem 08.10.2015 um 19 Uhr in der Kreuzeskirchstraße 1 diskutieren und würden uns über Deine Ideen dazu sehr freuen!