Hol's Stöckchen, Friedl!

Gestern sah sich unser Innenminister gezwungen, dem Stammtischgelaber seiner Wähler zu folgen: Er forderte ein Ende der Anonymität im Internet und spezifisch, dass Blogger “mit offenem Visier” argumentieren sollten. Die Grundsätze der Rechtsordnung “müssen auch im Netz gelten”.

Ich gehe davon aus, dass Herr Friedrich über die Impressumspflicht von Online-Angeboten wie Blogs Bescheid weiß und ihm daher klar sein sollte, dass seine Forderung bereits schon lange umgesetzt wurde. Allerdings bleiben die auch unter seiner Regie Strafverfolgungsbehörden bei solchen Delikten weitgehend untätig, einerseits um das Geschäft der Abmahn-Kanzleien nicht zu beeinträchtigen, andererseits haben die Behörden offensichtlich Wichtigeres zu tun, als Blogger wegen unvollständigem oder fehlendem Impressum zu verfolgen.

Meiner Meinung nach sollte diese Impressumspflicht aufgehoben und aus vier Gründen durch das absolute Recht auf Anonymität im Internet ersetzt werden:

  1. Solche Gesetze wie die Impressumspflicht,  die nur zur Bereicherung einer speziellen Berufsgruppe wie in diesem Fall Anwälten dienen halte ich für illegitim.

  2. Technisch strauchelt unsere Regierung schon bei der vergleichsweise simplen Aufgabe, sichere elektronisch auslesbare Personalausweise auszugeben. Wie sollte sie es schaffen, jedes Datenpaket des prinzipiell anonym funktionierenden Internets einer einzelnen Personen eindeutig zuzuordnen?

  3. So lange in Deutschland weiterhin nur über die Motivation eines Bloggers diskutiert wird statt über den Inhalt der Artikel haben wir nicht verdient, dass Blogger unter ihrem guten Namen schreiben. Gerade die CSU hat mit der Plagiatsaffäre ihres Parteimitglieds Herr Dr. zu Guttenberg gezeigt, wie schlecht diese Partei mit inhaltlicher Kritik umgehen kann. Die Ergebnisse der Plagiatsjäger-Plattform VroniPlag sind schließlich unabhängig von einer eventuell vorhandenen parteipolitischen Motivation der Aktivisten richtig und wichtig. Die CSU zeigt beispielhaft, dass fehlende Anonymität zur Verfolgung Andersdenkender führt.

  4. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass jemand zwangsläufig zuhören muss. In Blogs, Wikis und Websites gibt es jede Menge geistigen Abfall, der niemanden interessiert. Und wenn doch, dann ist es besser, sich inhaltlich damit auseinander zu setzen als jede Diskussion durch Vorurteile bzw. aufgrund der politischen Ausrichtung des Verfassers abzuwürgen. Aus dem gleichen Grund bin ich gegen ein Verbot extremistischer Parteien, denn damit schafft man deren Mitglieder und ihre eigenartigen Gedanken nicht ab, sondern macht diese Parteien nur interessanter für Jugendliche und nimmt ihnen jede Möglichkeit zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit demokratiefesten Menschen.