Tariflohn für städtische Betriebe
Klipp und Klar: Für alle Beschäftigte von städtischen Unternehmen muss mindestens der branchenübliche Tariflohn gezahlt werden.
Tariflohn für städtische Betriebe
Klipp und Klar: Für alle Beschäftigte von städtischen Unternehmen muss mindestens der branchenübliche Tariflohn gezahlt werden.