Heute hat die mündliche Verhandlung am Bundesverfassungsgericht zur Klage gegen die Luftverkehrssteuer begonnen. Falls diese Steuer gekippt wird, werden Flugtickets zwischen 7,50 EUR und 42,18 EUR billiger, wodurch die Anzahl der Starts und Landungen in Düsseldorf noch einmal deutlich ansteigen wird.
Lärm macht krank
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2011 in einer Studie Lärm als zweitgrößten, die Krankheitslast vergrößernden Umweltfaktor nach Luftverschmutzung ermittelt. Mehr als eine Million gesunder Lebensjahre geht in der Europäischen Union aufgrund von Verkehrslärm jährlich verloren.
Die Stadt Essen wird durch die Autobahnen A40, A42, A44 und A52, große Teile des Bahnfernverkehrs zwischen Nord- und Süddeutschland sowie den An- und Abflugverkehr von Flughafen Düsseldorf besonders durch Verkehrslärm und Luftverschmutzung belastet. Die gute Verkehrsanbindung schafft zwar für den Wirtschaftsstandort Essen hervorragende Bedingungen, verursacht aber unter anderem Herzinfarkte, Lernstörungen und Tinnitus. Essen verliert seit 1962 jährlich Einwohner, während immer mehr Berufspendler den Lärm und Luftverschmutzung ansteigen lassen.
Die Stadt Essen kann bei keinem Verkehrsträger außer der EVAG und dem innerstädtischen Straßenverkehr direkt lenkend eingreifen, da Autobahnen, Bahnfernverkehr und Luftfahrt Bundesrecht sind.
Lösung: Luftraum-Nutzungsabgabe
Wir fordern den Rat der Stadt Essen auf, eine zeit- und lärmabhängige Nutzungsgebühr für den Essener Luftraum zu beschließen.
Die Stadt Essen erhebt Abgaben für Dachüberstände von Häusern, die über das Grundstück hinaus ragen, und auch für mobile Verkaufswagen. Fluggesellschaften dürfen jedoch abgabenfrei über unseren Köpfen Verkaufswagen zwischen den Sitzreihen entlang schieben. Zwar müssen sie lärm- und emmisionsabhängige Landegebühren zahlen, wovon aber nur der Flughafen Düsseldorf profitiert. Daher hat die Stadt Düsseldorf als Miteigentümer des Flughafens, im Gegensatz zur Stadt Essen, ein großes finanzielles Interesse an der Erhöhung von Starts und Landungen.
Unsere Stadt wird durch Verminderung der Grundstückpreise und Einbußen bei der Grundsteuer belastet, da Fluglärm als Grund für Steuerminderung 2012 gerichtlich festgestellt wurde. Wir Bürger werden einem wachsenden Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Nur mit einer Luftraum-Nutzungsabgabe können wir eine weitere Zunahme des Flugverkehrs einschränken und Krankheitslasten durch Immisionsverringerung im Stadtgebiet ausgleichen.
Luftraumnutzungsabgabe ist unvermeidbar
Der Rat der Stadt Essen hat unserer Meinung entgegen seiner Zuständigkeit bislang versäumt, Nutzungsabgaben für den Essener Flugraum zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung in die Abgabenordnung aufzunehmen.
Uns Bürgern gehört nach BGB §905 das jeweilig eigene Grundstück und in Gemeinschaft unserer Kommune auch die städtischen Flächen sowie der Luftraum darüber: “Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche.”
Das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) fordert im §6 von allen Gemeinden die Erhebung von Benutzungsgebühren, “wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient”, was für den Flugverkehr zweifelsohne zutrifft. Zusätzlich wäre unserer Meinung nach die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG als Gegenleistung für die Nutzung des Flugraums zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile möglich.
Die Erhebung einer Luftraumnutzungsabgabe ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern wird vom Kommunalabgabengesetz gefordert. Wir fordern angesichts der Haushaltslage und der Gesundheitsgefährdung die Abschaffung des bestehenden Abgabenverzichts.
Umsetzung der Luftraumnutzungsabgabe
Mit Ihrer Hilfe wird die Piratenfraktion im Rat der Stadt Essen die Erhebung einer zeit- und lärmabhängigen Nutzungsabgabe für den Essener Luftraum beantragen. Der Verwaltungsaufwand für diese Abgabe wird sehr gering sein, weil der Flughafen Düsseldorf bereits Gebühren in Abhängigkeit von Schadstoff- und Lärmemmissionen erhebt und eine Messwarte in Essen Kettwig betreibt. Die erhobenen Daten können mit Hilfe eines preiswerten Passivradar-Empfängers von der Stadt Essen auf Plausibilität überprüft werden.
Die Einnahmen aus der von uns geplanten Luftraumnutzungsgebühr soll die Lärm- und Schadstoffmenge aus dem Flugverkehr durch Emmissionsschutz-Investitionen im Straßen- und Schienenverkehr zum Beispiel durch Einführung von ticketfreiem, öffentlichen Nahverkehr vollständig ausgleichen.