Ab heute ist das Setzen von Browser-Cookies ohne Einwilligung des Nutzers verboten. Dieses Verbot wird in dieser EU-Richtlinie ausgesprochen, die bis gestern in nationales Recht umgesetzt werden sollte und ab heute rechtskräftig sein soll.
Der Sprecher unseres Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hat sich gegenüber dem Heise-Verlag zur Umsetzung in unserer Gesetzgebung geäußert und dabei die Notwendigkeit einer Erlaubnis des Nutzers bekräftigt.
Und, wer hat schon bemerkt, dass auf EU-Websites keine Cookies mehr gesetzt werden? Ich auch nicht. Als prominentes Beispiel für die legal- illegal- scheißegal- Haltung unserer Bundesregierung empfehle ich einen Besuch auf der Website des “Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“, die schon auf der Startseite gleich zwei Cookies setzt – ohne vorherige Zustimmung.
Mir ist völlig schleierhaft, aus welchem Grund sich die Richtlinie auf die Speicherung von Cookies auf dem Rechner des Nutzers beschränkt, für die Einwilligungspflicht aber keine sinnvollen Ausnahmen schafft (z. B. Lastverteilung auf mehrere Server).
Liebe Volksvertreter: Wenn Ihr Gesetze macht, dann wendet sie wenigstens in Eurem Zuständigkeitsbereich an; Vielleicht merkt Ihr dann, welche Gesetze sinnvoll und welche völlig blödsinnig sind und prinzipiell nur willkürlich angewandt werden können.