Die Initiative kulturgutEssen hat gestern die angeblich ungültigen Unterstützungsunterschriften zum Bürgerbegehren gegen pauschale Kürzungen im Kulturetat geprüft. Die Verwaltung konnte von 16.293 Unterstützern insgesamt 1.391 Personen “wegen unvollständiger, falscher und/oder unleserlicher Angaben nicht erkennen”.
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) enthält in §24 dagegen die Regelung:
“Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig.”
Bei der Prüfung hat die Initiative kulturgutEssen, unter den ungültigen Unterstützern, viele gefunden, die mit Hilfe des Einwohnersregisters zuzuordnen wären. Es geht nach Meinung der Piraten Essen bei der Prüfung nicht darum, dass jeder Straßenname und jede Postleitzahl vollständig und 100% korrekt ist, sondern dass der Wille des Bürgers eindeutig erkennbar ist.
Der Rat der Stadt Essen wird in der heutigen Ratssitzung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens von kulturgutEssen entscheiden. Angesichts der Tatsache, dass das Quorum nur sehr knapp verfehlt wurde, erwarten die Piraten vom Rat der Stadt Essen, den Willen vieler Bürger ernst zunehmen und der Verwaltungsvorlage nicht zuzustimmen. Die Piraten Essen setzen sich für mehr direkte Demokratie ein und würden als Ratsfraktion schon aufgrund der knappen Auszählung einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids einbringen.
Die Piraten Essen haben heute beschlossen, sich an den Kosten einer Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens zu beteiligen, falls die Initiative kulturgutEssen dies wünscht.