Der wurde ESM-Vertrag als Arbeitsfassung öffentlich, ein paar sehr gute Fragen stellt Die Freie Welt.
Um es kurz zu machen: Mit dem Vertrag soll mit dem ESM eine Organisation gegründet werden, die vollständige Immunität vor jedwelcher Überprüfung ihrer Arbeit oder gar Bestrafung genießen soll und in Zukunft beliebige Beträge von den Mitgliedsstaaten der EU abrufen darf. Die Immunität gilt für alle Mitarbeiter sowie die Führung (Direktorat und Gouverneursrat) und erstreckt sich sogar auf alle Gebäude, in denen Mitarbeiter des ESM tätig sind. Der ESM ist sozusagen ein neuer Staat in der rechtlichen Ausprägung einer Botschaft, dessen Staatsführung aus Entsandten der EU-Mitgliedsstaaten gebildet wird. Ohne wie sonst bei der Aufstellung solcher Forderungen üblich einen Krieg führen zu müssen stehen diesem neuen Staat jegliche Mittel zu, die er jetzt oder in Zukunft anfordert, zahlbar 7 Tage nach Anforderung.
Dazu sagt StGB § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen):
(2) “Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, [...] die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.”
(5) “Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”
Mag mal jemand Strafanzeige stellen? Ach nee, tut nicht Not: Die Staatsanwaltschaften müssen ja von sich aus tätig werden. Machen die auch. Bestimmt. Irgendwann.